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Roger Althaus
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Solidaritätsprozent ALVZ fällt per 1. Januar 2023 weg

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.

Im SelectLine Lohn muss eine kleine Anpassung in den Stammdaten vor dem ersten Lohn Lauf im 2023 gemacht werden:

  • Legen Sie das neue Jahr an und ändern Sie in den Mandanten-Stammdaten das ALVZ-Prozent von 0.5% auf 0% und speichern Sie die Änderung.
  • Prüfen Sie den Mitarbeiterstamm, ob die Prozente korrekt ausgewiesen werden.


einstellungen_alvz_2023


Für Fragen und Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zögern Sie nicht und kontaktieren mich.

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